Betriebshilfe
Eine der wichtigsten Aufgaben unseres Maschinenrings ist die Vermittlung von Betriebshelfern/-helferinnen im sozialen und im wirtschaftlichen Bereich.
Wenn die Weiterführung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes aufgrund eines familiären oder betrieblichen Notfalls gefährdet ist z. B. bei Unfall, Krankheit, Reha oder Geburt, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn Sie bei der SVLFG in Landshut oder Würzburg versichert sind.
Wir vermitteln Ihnen eine(n) passende(n) Betriebshelfer/-in. Unsere Einsatzkräfte erledigen Ihnen unaufschiebbare Arbeiten, wie z.B. melken, füttern sowie Außenarbeiten, die die Weiterführung des Betriebes sichern.
In der Regel wird die Betriebs- und Haushaltshilfe von den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern bezahlt. Diese überprüfen die Notwendigkeit des Einsatzes und setzen den Einsatzumfang fest.
Dort muss vor Beginn des Einsatzes ein Antrag auf Betriebshilfe gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Sollten Sie selbst eine Ersatzkraft organisieren können, setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, damit die Kostenerstattung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Wieviele Stunden die SVLFG übernimmt wird Ihnen mit der Genehmigung schriftlich mitgeteilt.
Wichtig: Der Helfer muss an dem Tag, an dem er eingesetzt wird, gemeldet werden, da die SVLFG rückwirkend keine Kosten übernimmt
Auch bei Urlaubsvertretungen vermitteln wir Helfer. Bitte beachten Sie, dass die soziale Betriebshilfe mit Krankheiten oder Unfällen Vorrang hat. Bitte melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.
Folgende Arbeiten werden von der Kasse übernommen.
Zuständiger Ansprechpartner:
Sina Bär
- Betriebshilfe
- Mahnwesen
- Vertretung Empfang
Marion Lieb
- Abrechnung Betriebshilfe
- Betriebshilfe
- Bauhilfe
- Mehrfachantrag
- Organisation Praktika Schüler