Bauhilfe

Statusfeststellung für Bauhilfe

Zum Thema Bauhilfe haben wir ein Formblatt „Statuserklärung“ hinterlegt.

Dieses Formblatt wurde von unserem Rechtsanwalt Herrn Deuringer geprüft und den Bayerischen Baugewerbeverbänden in München (Landesverband Bayerischer Bauinnungen und Verband baugewerblicher Unternehmer Bayerns e. V.) und dem Landesverband des Zimmererhandwerkes zur Prüfung vorgelegt. Beide Verbände haben gegen das Formblatt keine Einwände erhoben.

Wir haben hier nun ein Instrument, um unsere Arbeit im Bereich der Bauhilfe auch nach außen zu dokumentieren und können alle Vorwürfe schlüssig entkräften.

Deshalb empfehlen wir allen Bauherren und Helfern, dringend ab sofort das Formular "Statuserklärung" anzuwenden!


Die Statuserklärung muss unbedingt für jeden Bauhelfer vor Baubeginn ausgefüllt und anschließend an die MR-Geschäftsstelle gefaxt/gesendet werden. So ist gewährleistet, dass bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt der Helfer gemeldet ist. Nichtgemeldete Helfer werden vom Hauptzollamt als Schwarzarbeiter angesehen!

Zuständiger Ansprechpartner:

Christian Lang

Christian Lang

  • Abrechnung
  • Betreuung Landwirte
  • Düngebedarfsermittlung
  • Maschinenvermittlung
  • Stoffstrombilanz
0 83 41 / 90 56-10
0 83 41 / 90 56-90