Düngeverordnung

Der Maschinenring bietet allen Landwirten eine umfassende Beratung zum Thema Düngeverordnung und Düngebedarfsermittlung an. Bitte sorgt dafür, dass eure Anmeldedaten für iBALIS aktuell sind, da die Datenbank für die Berechnung benötigt wird.

 

Lagerraumberechnung

Wer ist betroffen?

  • Betriebe mit eigener Biogasanlage
  • Viehaltende Betriebe
  • Betriebe, die organischen Dünger aufnehmen

Düngebedarfsermittlung

Die Düngebedarfsermittlung kann auf zwei unterschiedliche berechnet werden.

Die LfF bietet hierfür eine Online-Programm an, sowie eine Excel-Tabelle. Beide Berechnungsarten sind zulässig und können nach der persönlichen Präferenz verwendet werden.

 

Dokumentationspflicht

Innerhalb von zwei Tagen müssen erfolgte Düngemaßnahmen aufgezeichnet werden

Mit der MeinAcker-App des MR können sie ihre Dokumentation noch auf dem Schlepper machen.

Gärrestrechner für Biogasanlagen

Mit Hilfe des Excel-Programmes wird der Gärrestanfall je Jahr berechnet und dessen durchschnittliche Nährstoffgehalte. So soll bestimmt werden, ob die Nährstoffe in der Biogasanlage die Vorgaben der Düngeverordnung einhält, als auch die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger.

Verschärfung Düngeverordnung

Zahlreiche Verschärfungen der DÜV 2020

Die beschlossenen Änderungen zur Düngeverordnung sind am 28.04.2020 in Kraft getreten. Lediglich die umfangreichen zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten in Verbindung mit der Überprüfung der Gebietskulissen werden erst ab 01.01.2021 Gültigkeit haben. Details dazu werden wir im folgenden Herbst/Winter berichten.

Folgende Verschärfungen gelten somit auf allen Flächen:

Dokumentationspflicht - schlagbezogene Aufzeichnung innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngung

- Aufzeichnung der Weidehaltung: Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere
Verschärfung der Gewässerabstände Vor allem bei Flächen neben Gewässern mit Hangneigungen größer 5 % sind deutliche Erhöhungen der Abstände mit Düngeverbot gültig.
Beschränkung flüssige Wirtschaftsdünger ab 01.09. Maximale Düngungshöhe auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter ab 01.09. bis Beginn Sperrfrist maximal 80 kg/ha Gesamt-N
Düngebedarfsermittlung Die in diesem Frühjahr für den Anbau der Hauptfrüchte 2020 bereits erstellten Düngebedarfsermittlungen haben weiterhin Gültigkeit.

Wichtig für zukünftige Berechnungen des Düngebedarfs:
- Wegen Streichung von Ausbringverlusten und Erhöhungen der Mindestwirksamkeit sind bei neu zu berechnenden Düngebedarfsermittlungen im laufenden Jahr z.B. für Zweitfrüchte diese neuen Regelungen zu beachten. Die LFL wird dafür ein entsprechend geändertes Excel-Programm zur Verfügung stellen.


- Vollständige Anrechnung der Herbstdüngung (60/30) zu Winterraps und Wintergerste bei der Düngeplanung im Folgejahr (bisher 10 %)

- Berücksichtigung eines 5-jährigen Ertragsdurchschnittes des Betriebes für Düngebedarfsberechnungen (bisher 3-jähriger Durchschnitt)
Änderung der Sperrfrist - Sperrfrist Stallmist/Kompost verlängert um zwei Wochen von 01.12. – 15.01.

- Neue Sperrfrist für phosphathaltige Düngemittel: 01.12. – 15.01.

- Grünland und mehrjähriger Feldfutterbau: maximale N-Düngung mit flüssigen organischen Düngemitteln ab 01.09. auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt.
Aufnahmefähigkeit des Bodens Keine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden, unabhängig davon, ob der Boden untertags auftaut oder nicht. Selbstverständlich auch weiterhin keine Ausbringung von Düngern auf überschwemmten, wassergesättigten oder schneebedeckten Böden.
Achtung wichtiger Hinweis für Betriebe in roten Gebieten Sofortiger Wegfall der Befreiungstatbestände wegen Kulap-Maßnahmen,

Dies bedeutet:
- Die fehlenden Nmin-Untersuchungen für rote Flächen müssen in 2020 nicht mehr nachgeholt werden.

- Sollte ab sofort Wirtschaftsdünger auf roten Flächen ausgebracht werden, muss für diesen Wirtschaftsdünger ein Untersuchungsergebnis vorliegen. Die Angaben eines Standarddüngers nach Gelbem Heft oder die Verwendung der berechneten Ergebnisse aus dem LFL-Lagerraumprogramm reichen dafür nicht aus.

Dokumentationsvorlagen zur Düngeverordnung sind bei "Formulare" zu finden!